Page 14 - Schloss Proschwitz
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Allgemeine Verkaufsbedingungen - Wiederverkäufer -                                               10.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfül-
der Prinz zur Lippe GmbH & Co. KG (Stand: 20.12.2012)                                            lung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache be-
1. Geltungsbereich                                                                               rechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Warenverkäufe zwischen der Prinz zur        Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Lippe GmbH & Co. KG als Verkäuferin (nachfolgend: „wir“ bzw. „uns“) und ihren Händler-           Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kauf-
Kunden (Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, nachfolgend „Kunde“), welche unsere          sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Produkte an Endkunden vertreiben.                                                                10.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
1.2 Von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Ge-          oder Minderung zu verlangen.
schäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit keine Zustimmung          10.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzan-
durch uns in Textform vorliegt.                                                                  sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entge-         oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns
genstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingun-             keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
gen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.                               vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Vertragsgegenstand                                                                            10.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Gegenstand des Vertragsabschlusses sind unsere nach den vertraglichen Vereinbarungen             Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vor-
(Ware, Menge, Preis, Lieferzeit, Zahlung), insbesondere auf unseren Bestellformularen an-        hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht
gebotenen Produkte.                                                                              liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kun-
3. Bestellannahme und Auftragsbearbeitung                                                        de vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Ihre Aufträge nimmt unsere Bestellannahme gern zur Bearbeitung entgegen: In der Zeit von         10.6 Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch
Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen persön-          auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorher-
lich für Ihre Anfragen gern zur Verfügung: Telefon: 03521/ 4767911 und 03521/4767912,            sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Telefax: 03521/ 4767910 / Gern auch per E-Mail über: Auftrag@Prinz-Lippe.de                      10.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
4. Liefergebiet, Lieferzeiten und Auftragswerte                                                  bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei Auftragseingang bis 6.00 Uhr erfolgt die Lieferung montags bis freitags für den Wirt-        10.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
schaftsraum Dresden und Meißen innerhalb von 48 Werktagsstunden, mit eigenem LKW. Bei            10.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren-
Auftragseingang bis 6.00 Uhr erfolgt die Lieferung montags bis freitags für das gesamte Gebiet   übergang.
der Bundesrepublik Deutschland per Spedition innerhalb von 72 Werktagsstunden frachtfrei         10.10 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt un-
(soweit nicht anders schriftlich vereinbart) ab 60 Flaschen sortiert in Originalgebinden (6er    berührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Kartons), eingeschlossen das Sortiment der Meissener Spezialitätenbrennerei in Einzelfla-        11. Gesamthaftung
schensortierung. Bei Mindermengen erheben wir einen anteiligen Frachtkostenzuschlag von          11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne
25,00 € netto pro Auftrag. Bei Lieferungen auf Inseln, welche zur Bundesrepublik Deutsch-        Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt
land gehören, wird ein genereller Inselzuschlag von 35,00 € netto in Rechnung gestellt. Wird     insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
von Ihnen bei Auftragserteilung eine Avisierung Ihres Auftrages durch unseren Spediteur          sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
gewünscht, so erhebt das frachtführende Unternehmen eine Avis-Gebühr von 5,00 € netto,           gemäß § 823 BGB.
welche wir an Sie weiter berechnen.                                                              11.2 Die Begrenzung nach 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
5. Angebot                                                                                       des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
5.1 Unsere Produktangebote in Listen, Broschüren und Katalogen sind freibleibend. Für den        11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
Vertragsabschluss bedarf es eines Angebotes und dessen Annahme.                                  gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
5.2 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können        Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen (Bindefrist für den Kunden).                          12. Eigentumsvorbehaltsicherung
6. Preise                                                                                        12.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
6.1 Sofern sich aus den Angebotsunterlagen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab       dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah-
Lager“, einschließlich Glas und Karton.                                                          lungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
6.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in        Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungs-stellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.           zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –
7. Zahlungsbedingungen                                                                           abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.1 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform oder unserer aus-            12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er ver-
drücklichen Erwähnung in der Rechnung.                                                           pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
7.2 Sofern sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne  zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzli-      muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
chen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.                                           12.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
7.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräf-           schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
tig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines   Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-        gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
verhältnis beruht.                                                                               12.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-
8. Lieferverzug und Haftung                                                                      kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
8.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fra-     (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung ge-
gen voraus.                                                                                      gen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
8.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsge-     ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
mäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertra-      bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
ges bleibt vorbehalten.                                                                          einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht ein-
8.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-           zuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwa-   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
iger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben          Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
vorbehalten.                                                                                     dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und
8.4 Sofern die Voraussetzungen von 8.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs    deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehöri-
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,       gen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.                                      12.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
8.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufver-          vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verar-
trag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften       beitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden          Kaufsache (FakturaEndbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten
Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren   Gegenständen zur Zeit der Verar-beitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.                                                       im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer      12.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar ver-
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein      mischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lie-       Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten
ferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist     Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass
unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden         die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns
begrenzt.                                                                                        anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum
8.7 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre-       oder Miteigentum für uns.
tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht;    12.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein-    ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten
tretenden Schaden begrenzt.                                                                      erwachsen.
8.8 Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rah-     12.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden inso-
men einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal           weit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderun-
jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.                                                      gen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.                     13. Rechtswahl
9. Gefahrenübergang – Verpackungskosten                                                          13.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“       UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
vereinbart.                                                                                      13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Meißen, wenn der Kunde Kaufmann,
9.2 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.                         juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens ist.
9.3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung       14. Datenschutz
ein- decken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.                                    Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung)
10. Mängelhaftung                                                                                verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Geschäftsabwicklung notwendi-
10.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul-        gen Daten des Kunden werden gespeichert und lediglich für die Bestell- und Zahlungsabwick-
deten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.                      lung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben.
                                                                                                 15. Unwirksamkeit
                                                                                                 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleibt
                                                                                                 der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlä-
                                                                                                 gigen gesetzlichen Vorschriften.
                                                                                                 Prinz zur Lippe GmbH & Co. KG

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