Page 15 - Hammel Sortiment 2020
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HAMMEL / WEINPROGRAMM / 2020 / Seite 15


               AGB´s



            VERKAUFS – UND LIEFERBEDINGUNGEN
            Die Erteilung von Aufträgen schließt die Anerkennung nachstehender Bedingungen durch den Besteller ein. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen
            der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch bei entgegenstehenden Einkaufsbedingungen der Besteller. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sind
            nur dann bindend, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
            ANGEBOTE
            Unsere Angebote mit und ohne Proben sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Jeder Geschäftsabschluss ist für uns erst mit schriftlicher
            Auftragsbestätigung oder durch Rechnungserteilung bindend.
            PREISE
            Der Preis für die angebotene Ware versteht sich per  Flasche im 6er Einwegkarton zzgl der gesetzlichen MwSt. und bei Sekt zzgl. Sektsteuer.
            Die Lieferung erfolgt ab Weingut Kirchheim/Weinstraße auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung
            durch unsere Transportmittel vereinbart sind. Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Käufers unter Berechnung der Versicherungs-
            prämie. Der Käufer kann jedoch hieraus keinen Anspruch gegen und wegen eines durch die Versicherung zu ersetzenden Schaden herleiten. Bei Frost-
            gefahr oder zu großer Hitze sind wir berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die Ware bis zum Eintritt gemäßigter Temperatur
            zurückzuhalten. Ist der Versand bei geeigneter Witterung vorgenommen, haften wir nicht für einen aus plötzlichem Witterungsumschlag entstandenen
            Schaden. Bei evtl. schadhafter Ankunft einer Sendung ist die Tatbestandsaufnahme vor Abnahme der Sendung erforderlich. Lieferungshindernisse, die wir
            nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung
            bestimmter Lieferfristen oder von der Verpflichtung zur Lieferung unter Ausschluss jeglichen  Schadensersatzanspruches. Bei Käufen zur sukzessiven
            Abnahme sind wir berechtigt, die Lieferung aus Nachfolgepartien vorzunehmen, wobei kleine Abweichungen kein Recht zur Beanstandung geben.
            Ebenso behalten wir uns vor, im Falle des Jahrgangswechsels den Folgejahrgang zu liefern.
            BEZUG
            Bei Käufen, bei denen dem Käufer der Bezug obliegt, hat der Käufer die Ware innerhalb von 6 Wochen zu beziehen. Bei Überschreiten dieser oder einer
            vereinbarten Bezugsfrist ist vom Käufer für die Lagerung, Behandlung und Pflege des Weines eine Vergütung entsprechend den gültigen Handelsbräuchen
            im deutschen Weinhandel für den Verkehr mit Wein zu zahlen.
            MÄNGEL
            Beanstandungen wegen Fehlmeldungen und Mängelrügen können nur unter gleichzeitiger Einsendung einer Probe innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
            der Ware berücksichtigt werden. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge steht uns das Recht zu, nach unserem Ermessen eine Ersatzlieferung vorzuneh-
            men. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Falle ausgeschlossen. Weinsteinausscheidungen bilden keine Rechtsgrundlage für eine
            Mängel-rüge. Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack ist im Einzelfall zu regeln.
            ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
            Für die Berechnung ist die von uns beim Abgang der Ware festgestellte Menge maßgebend. Soweit nichts anderes vereinbart gilt ab Rechnungsdatum:

            - bei  Zahlung mit Bankeinzug  - 3% Skonto
            - bei Zahlung innerhalb 10 Tage  - 2% Skonto
            - bei Zahlung innerhalb 30 Tage   - netto Kasse
            Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Alle Zahlungen sind Porto- und Spesenfrei zu leisten. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir
            berechtigt, handelsübliche Verzugszinsen mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug
            sind wir berechtigt, weitere vereinbarte Lieferungen zurückzuhalten, ohne dass der Käufer hierdurch von der Abnahmepflicht entbunden ist.
            EIGENTUMSVORBEHALT
            Bis zur Begleichung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, bei Annahme von Schecks bis zu deren Einlösung, bleiben die von uns
            gelieferten Waren einschl. Leergut unser Eigentum. Sämtliche Lieferungen gelten als ein einheitliches Rechtsgeschäft. Der Käufer darf die gelieferten
            Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verkaufen. Die Forderungen aus dem Wiederverkauf der Waren durch den Käufer gehen mit ihrer Entstehung
            auf uns über. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung dem Zweitkäufer bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
            Unterlagen zu überlassen. Übereignung oder Verpfändung der von uns gelieferten Ware oder der daraus entstandenen Forderungen ist unzulässig, solange
            der Eigentumsvorbehalt steht. Sollte die von uns gelieferte Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist der Käufer verpflichtet,
            auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
            LEERGUT
            Eine Leergutvergütung erfolgt nur bei Lieferung im 6er Goldkuki. Wird Leergut von uns leihweise zur Verfügung gestellt, so hat die Rücksendung des Leer-
            gutes stets, auch bei Franko-Lieferungen, frachtfrei Station Kirchheim/Weinstraße auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Zur Zeit betragen die
            Pfandsätze im Rahmen der gelieferten Menge für die 2,70 EUR für die 6er Goldkuki. Im Rahmen der gelieferten Menge vergüten wir die Literflasche mit
            0,05 EUR pro Flasche, soweit die Literflasche in der 6er Goldkuki zurückgegeben wird. Erfolgt die Lieferung und Berechnung im 6er Einwegkarton, so werden
            keine Flaschen vergütet. Berechnete Kukis bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Ein Abzug an der Rechnung für Kukis kann nur insoweit erfolgen,
            als sie bereits frachtfrei Station Kirchheim/Weinstraße zurückgesandt sind. Zurückgesandte Kartons können in keinem Fall vergütet werden, da diese nicht
            wieder verwendet werden können. Wird im Platzgeschäft die Ware dem Käufer zugefahren, so muss der Käufer leihweise überlassene Gebinde wieder
            innerhalb der dreimonatigen Frist abholen lassen. Zu mehrmaligen Abholversuchen sind wir nicht verpflichtet.
            ERFÜLLUNGSORT
            Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kirchheim/Weinstraße. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechselklagen und ohne Rücksicht
            auf die Höhe des Streitwertes, ist das Amtsgericht Grünstadt.
            STAND
            Februar 2020. Mit dem Erscheinen dieser Liste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.
            Weingut Hammel GmbH, Weinstraße Süd 4, D-67281 Kirchheim / Weinstraße


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